DreamersWare

Veröffentlichungs- und Inhaltsregeln

Version v1. Einheitliches Dokument für alle Websites/Marken von DreamersWare, die Dienste zur Veröffentlichung von Anzeigen und Business-Inhalten anbieten (z. B. mercatiniincentro.it, infodisplay.pro), gehostet auf dem Gateway (payments.dreamersware.com), versioniert und von den Websites verlinkt. In Bezug genommen von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen B2B (/legal/de/condizioni-generali-b2b, Art. 7, 8, 9 und 15), deren Bestandteil es für die Veröffentlichungsdienste ist. Normative Verweise: Verordnung (EU) 2022/2065 („Digital Services Act“ oder „DSA“), Verordnung (EU) 2019/1150 („P2B“) und Verordnung (EU) 2024/1689 („AI Act“ / „KI-Verordnung“), soweit anwendbar.

Dieses Dokument ist eine unverbindliche Übersetzung des italienischen Originals und dient nur der besseren Verständlichkeit. Rechtlich maßgeblich ist ausschließlich die italienische Fassung (/legal/regole-pubblicazione-contenuti); bei Abweichungen hat der italienische Wortlaut Vorrang. Das Vertragsverhältnis unterliegt italienischem Recht.

Anbieter: DreamersWare S.r.l.s. — Sitz: Via Carlo Porta 2, 21052 Busto Arsizio (VA), Italien — eingetragen im Handelsregister Varese, Steuernummer und Registernummer 04151010123 — R.E.A. VA-405537 — Stammkapital € 1.200,00 voll eingezahlt — USt-IdNr. IT04151010123 — Meldungen und Support: help@dreamersware.com (mehrsprachig).

1. Geltungsbereich und Rolle von DreamersWare

Diese Regeln gelten für die von Geschäftskunden veröffentlichten Inhalte (Anzeigen, Inserate, Produktseiten, Texte, Bilder, Preise und Angebote — nachfolgend „Inhalte“) auf den DreamersWare-Websites, die Veröffentlichungsdienste anbieten. Die Inhalte werden vom Kunden erstellt und bereitgestellt: DreamersWare handelt als Anbieter des Veröffentlichungsdienstes und macht sich die Inhalte der Kunden nicht zu eigen; sie verbleiben in der ausschließlichen Verantwortung desjenigen, der sie bereitstellt. DreamersWare unterliegt keiner allgemeinen Überwachungspflicht hinsichtlich der veröffentlichten Inhalte; sie wird auf Meldung, auf behördliche Anordnung oder bei selbst festgestellten Verstößen tätig.

Für die Zwecke dieser Regeln wird unterschieden zwischen:

Diese Regeln gelten für die Inhalte des Kunden; die Übernahme der Verantwortung für die Inhalte von DreamersWare bedeutet keine allgemeine Übernahme redaktioneller Verantwortung für die Inhalte des Kunden.

2. Identifizierung und Nachverfolgbarkeit des Unternehmers

Der Kunde, der Inhalte als Unternehmer veröffentlicht, stellt vor der Veröffentlichung wahrheitsgemäße und aktuelle Identifikationsdaten bereit: Bezeichnung oder Firma, USt-IdNr. oder Steuernummer, Kontaktdaten (Anschrift, E-Mail) und — soweit von der Website verlangt — die Angaben zur Eintragung in Berufsregister oder zu den für die Tätigkeit erforderlichen Genehmigungen. Der Kunde erklärt, dass die angebotenen Produkte oder Dienstleistungen den anwendbaren Vorschriften der Union und des nationalen Rechts entsprechen. DreamersWare kann die Veröffentlichung aussetzen, solange die verlangten Daten nicht bereitgestellt wurden oder sich als unrichtig erweisen, und kann, soweit gesetzlich vorgeschrieben, die Identifikationsdaten des Unternehmers zusammen mit der Anzeige auf der Website anzeigen.

3. Verbotene Inhalte

Untersagt ist die Veröffentlichung von Inhalten, die:

4. Anforderungen an die Inhalte

Die Inhalte müssen für die gewählte Kategorie einschlägig und verständlich abgefasst sein, mit klaren und vollständigen Preisen (einschließlich Steuern und Abgaben, soweit sie sich an Verbraucher richten) und Bildern, an denen der Kunde die Rechte besitzt. Kunstgriffe zur Manipulation der Sichtbarkeit (Keyword-Stuffing, unpassende Kategorien, Duplikate) sind unzulässig. Etwaige zusätzliche Anforderungen (Formate, Größen, Anzahl der Bilder, Pflichtfelder) werden von der jeweiligen Website angegeben und gelten als Bestandteil dieser Regeln.

5. Platzierung und Sichtbarkeit der Anzeigen

Stellt eine Website die Anzeigen in einer bestimmten Reihenfolge dar, werden die wichtigsten Platzierungskriterien und ihre relative Gewichtung in den spezifischen Bedingungen der Website oder auf einer eigenen Informationsseite angegeben. Beispielsweise können Anzeigen nach dem Veranstaltungsdatum, der geografischen Nähe zur durchgeführten Suche, der Vollständigkeit der Angaben, dem Datum der Veröffentlichung oder Aktualisierung und, soweit vorgesehen, dem Erwerb von Werbeleistungen geordnet werden. Gesponserte Anzeigen oder Anzeigen, die gegen Entgelt eine größere Sichtbarkeit erhalten, sind als solche klar erkennbar. Die Inhalte von DreamersWare (Abschnitt 1) können gesondert hervorgehoben werden und konkurrieren nicht notwendigerweise in derselben organischen Reihenfolge wie die Anzeigen der Kunden.

6. KI-generierte Inhalte

Der Einsatz von Systemen der künstlichen Intelligenz bei der Erstellung von Inhalten ist unter den folgenden Voraussetzungen zulässig.

Verlangt eine Website die Kennzeichnung KI-generierter Inhalte über die gesetzlich vorgesehenen Fälle hinaus, handelt es sich um eine Transparenzentscheidung dieser Website, die in ihren spezifischen Bedingungen angegeben ist und nicht notwendigerweise aus dem AI Act folgt. Die Websites können die künstliche Natur von als KI-generiert deklarierten Inhalten durch einen entsprechenden Hinweis kenntlich machen.

7. Prüfung und Moderation

DreamersWare kann die Inhalte einer Vorabprüfung unterziehen (in diesem Fall erfolgt die Veröffentlichung nicht zwingend sofort, wie in den B2B-Bedingungen vorgesehen) oder nachträglichen Kontrollen, auch mit Unterstützung automatischer Erkennungswerkzeuge; die Entscheidungen über Entfernung, Aussetzung oder Ablehnung werden mit menschlicher Bewertung getroffen. Die von DreamersWare durchgeführten Prüf-, Moderations-, Kontroll- und Freigabetätigkeiten dienen der Sicherheit, Qualität und Konformität mit diesen Regeln und bedeuten für sich genommen keine Übernahme der Urheberschaft oder der redaktionellen Verantwortung für die vom Kunden bereitgestellten Informationen, es sei denn, DreamersWare greift unmittelbar in den Inhalt ein und übernimmt ausdrücklich die Verantwortung dafür. Die Prüfung bezieht sich auf die formale Vollständigkeit und die Konformität mit diesen Regeln, ohne zu garantieren, dass die vom Kunden angegebenen Umstände tatsächlich eintreten, zutreffend oder von bestimmter Qualität sind; sie stellt weder eine Billigung der Inhalte dar noch entbindet sie den Kunden von seiner Verantwortung.

8. Meldungen (Melde- und Abhilfeverfahren, „notice and action“)

Jede Person kann einen Inhalt, den sie für rechtswidrig oder mit diesen Regeln unvereinbar hält, per Nachricht an help@dreamersware.com melden, unter Angabe: (a) des Grundes der Meldung; (b) der genauen Fundstelle des Inhalts (URL oder Referenz der Anzeige); (c) des Namens und der E-Mail-Adresse der meldenden Person (außer in den Fällen, in denen das Gesetz deren Weglassen erlaubt); (d) einer Erklärung über den guten Glauben hinsichtlich der Richtigkeit der Angaben. Vollständige Meldungen werden zeitnah, sorgfältig und frei von Willkür bearbeitet; das Ergebnis wird der meldenden Person mitgeteilt. DreamersWare kann Meldungen der nach dem DSA anerkannten vertrauenswürdigen Hinweisgeber (trusted flaggers) vorrangig behandeln, soweit diese Qualifikation anwendbar ist.

9. Maßnahmen und Begründung

Bei Verstößen gegen diese Regeln oder das Gesetz kann DreamersWare — nach Schwere und Verhältnismäßigkeit — die Veröffentlichung ablehnen, die Änderung des Inhalts verlangen, ihn auch nach der Veröffentlichung sperren oder entfernen, den Veröffentlichungsdienst oder das Konto des Kunden aussetzen, bis hin zur Beendigung in den schwersten Fällen, unbeschadet der Meldung an die Behörden, soweit geboten. Sofern das Gesetz dem nicht entgegensteht (z. B. laufende Ermittlungen), erhält der Kunde eine Begründung der Maßnahme mit Angabe der Tatsachen, der verletzten Bestimmung und der verfügbaren Rechtsbehelfe. Wiederholungsfälle — häufige Veröffentlichung offensichtlich rechtswidriger Inhalte oder wiederholte offensichtlich unbegründete Meldungen — können nach vorheriger Warnung zur Aussetzung des Dienstes oder der Bearbeitung der Meldungen für einen angemessenen Zeitraum führen.

10. Beanstandungen

Der Kunde kann eine Maßnahme innerhalb von 6 Monaten ab der Mitteilung der beanstandeten Maßnahme per Nachricht an help@dreamersware.com beanstanden und dabei seine Gründe darlegen. Die Überprüfung erfolgt mit menschlicher Bewertung, und das Ergebnis wird mit Begründung mitgeteilt. Unberührt bleiben die ordentlichen Rechtsschutzmöglichkeiten nach den B2B-Bedingungen (Gerichtsstand Busto Arsizio) und die etwaigen außergerichtlichen Streitbeilegungsmechanismen nach dem anwendbaren Recht.

11. Wirtschaftliche Folgen der Maßnahmen

Die Entfernung oder Aussetzung eines Inhalts wegen Verstoßes gegen diese Regeln oder das Gesetz begründet weder einen Anspruch auf Erstattung des laufenden Zeitraums noch auf Verlängerung, wie in den B2B-Bedingungen vorgesehen (Art. 8, 15 und 20). Erweist sich die Maßnahme nach der Überprüfung als nicht gerechtfertigt, stellt DreamersWare den Inhalt, soweit technisch möglich und noch aktuell, wieder her und verlängert einen etwaigen bezahlten Veröffentlichungszeitraum um eine der Dauer der ungerechtfertigten Nichtverfügbarkeit entsprechende Zeit.

12. Zusammenarbeit mit den Behörden

DreamersWare leistet Anordnungen der zuständigen Behörden Folge, gegen rechtswidrige Inhalte vorzugehen oder Informationen bereitzustellen, in den gesetzlich vorgesehenen Formen und Grenzen, und informiert den Kunden, soweit zulässig.

13. Verhältnis zu den B2B-Bedingungen und Änderungen

Soweit diese Regeln nichts anderes vorsehen, gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen B2B. Im Fall eines Widerspruchs gehen für die Veröffentlichungsdienste diese Regeln vor. Die Regeln können aktualisiert werden; jede Überarbeitung erhält eine neue Versionsnummer, und wesentliche Änderungen werden den Kunden durch Veröffentlichung auf dem Gateway und Hinweis auf der Seite mitgeteilt. Es gilt die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung oder der Verlängerung des Dienstes gültige Version.